1. Allgemeines
Jedes Mitglied trägt während des Sportbetriebs eine Verantwortung für das Team und den gesamten Verein. Um in der aktuellen Situation dieser Verantwortung gerecht zu werden, ist es unabdingbar die hier folgenden Hygienemaßnahmen und Handlungsempfehlungen einzuhalten. Jedes Vereinsmitglied (Spielerinnen, Spieler, Trainerinnen, Trainer, sonstige mit dem Verein verbundene Personengruppen) muss die Verhaltensregeln zum eingeschränkten Trainingsbetrieb sowie die Erklärung zur gesundheitlichen Verfassung vor dem Trainingseinsatz einhalten.
2. Gesundheit geht vor
Die Gesundheit aller Beteiligten steht im Mittelpunkt. Sollten Symptome wie Husten, Schnupfen, Fieber oder andere Anzeichen einer Erkältung, Corona-Erkrankung o.ä. auftreten, darf unter keinen Umständen am Sportbetrieb teilgenommen werden. Zudem ist jeder Trainer verpflichtet das durchgeführte Training mit den nötigen Daten der Spieler zu dokumentieren, um bei einer Neuinfektion oder einem Verdachtsfall schnell alle möglichen Kontakte zurückzuverfolgen. Gleiches gilt im Spielbetrieb. Auch hier sind die Kontakte aller Aktiven zu dokumentieren.
Aufgrund der ROTEN Corona Ampel gelten folgende Regelungen am Spieltag:
Spieler (unter 18) | 3G | Geimpft – Genesen – Getestet (min. Schultestung) |
Spieler (über 18) | 2G | Geimpft – Genesen |
Trainer & Betreuer (egal welches Alter) | 2G | Geimpft – Genesen |
3. Mit Abstand am Besten
Grundsätzlich ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Nichtkontaktfreie Aktionen müssen auf das zur Ausübung des Sporttreibens erforderliche Maß beschränkt werden. Zwar sind nicht kontaktfreie Aktionen am Ball erlaubt, trotzdem gilt, dass kontaktförderliche Situationen weiterhin möglichst zu vermeiden sind. Begrüßungsrituale, Abklatschen, Jubeltrauben, Händeschütteln, Umarmungen etc. sind nach wie vor zu unterlassen. Grundsätzlich besteht die Pflicht eine FFP2 Maske zu tragen. Während der sportlichen Betätigung kann die FFP2 Maske auf der Sportflächen abgenommen werden.
Wenn weitere Trainer, Co-Trainer oder Trainingshelfer anwesend sind, ist auch durch sie der Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen anwesenden Personen einzuhalten. Die Trainer und Betreuer haben ein FFP2 Maske zu tragen.
4. Alle am Ball
Alle Spieler erscheinen umgezogen an der Sporthalle und bringen ihre eigenen Trinkflaschen mit. Getränke, Handtücher oder Kleidung werden nicht verliehen oder geteilt. Häufiges Händewaschen und Händedesinfektion sind wichtig; insbesondere beim Betreten der Sporthalle, in den Trinkpausen (bevor getrunken wird), nachdem eine Türklinke angefasst wurde, nachdem die Toilette benutzt wurde, beim Verlassen der Sporthalle. Das Berühren des eigenen Gesichtes ist zu vermeiden. Es gilt eine eingeschränkte Nutzung der sanitären Anlagen.
5. Trainingsbetrieb
Die Anwesenheit der Personen wird vorab bzw. vor Ort protokolliert. Dabei werden Name, Anschrift, Mailadresse und Telefonnummer erfasst, um die Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 1 CoronaSchVO sicherzustellen. Diese Kontaktdaten werden der Datenschutzbeauftragten, Martina Höfler, übermittelt. Darüber hinaus müssen alle Personen eine Unterschrift zur Kenntnisnahme und Beachtung des Hygienekonzeptes leisten. Mit der Unterschrift bestätigen alle teilnehmenden Personen, dass keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheitssymptome bestehen und dass für mindestens zwei Wochen kein wissentlicher Kontakt zu einer infizierten Person bestand.
6. Zuschauer im Trainingsbetrieb
Zuschauer sind im Trainingsbetrieb prinizpiell nicht gestattet!
Stand 16.11.2021 Die Volleyball Abteilung des SV Wettstetten behält sich vor dieses Hygienekonzept jederzeit an die aktuellen Regelungen der Bundes-/Landesregierung anzupassen!
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.